1963: Propangas an Bord
Das so praktisch und bequem zum Kochen zu verwendende Propangas ist schwerer als Luft und fast geruchlos. Es befindet sich in den Gasflaschen in flüssigem Zustand unter Druck und wird zum Kochen auf einen verminderten Druck und in gasförmigen Zustand gebracht. Wenn die Leitung zum Kocher oder durch Korrosion die Druckminderungseinrichtung undicht wird und Propangas ausfließt, sammelt es sich unten im Boot, vermischt sich mit Luft und wird explosiv Auf Grund einer Reihe von Unfällen durch Propangas, vor allem in der Küstenschiffahrt, hat die Deutsche Seeberufsgenossenschaft Sicherheitsvorschriften erlassen. Der Deutsche Seglerverband hat "Richtlinien für den Bau und Einbau von Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Yachten" herausgegeben, die der Eigner einer Yacht im Interesse seiner eigenen Sicherheit unbedingt beachten muß. Es heißt darin: "Flüssiggas darf auf Yachten nur zu Haushaltszwecken, wie zum Kochen, Heizen, Warmwasserbereiten usw., jedoch nicht für Beleuchtung benutzt werden. Der Einbau und Reparaturen der Anlagen sollen nur von Installateuren durchgeführt werden, die von der Binnenschiffahrts- bzw. der See-Berufsgenossenschaft im Einvernehmen mit dem Verband der Flüssiggas-Großbetriebe zugelassen sind."
Zugelassen sind nur Gasbehälter mit einem Füllgewicht von 3 kg, 5 kg und 11 kg. Sie müssen mit Sicherheitsventilen ausgerüstet sein. 3-kg-Flaschen sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Die Flaschen sollen an Deck außerhalb der Wohnräume in einem verschließbaren Schrank untergebracht sein. Nur bei kleinen Yachten, bei denen eine Unterbringung an Deck nicht möglich ist, dürfen sie in einem nur von außen zugänglichen gasdichten Raum unter Deck untergebracht werden. Wenn bei hölzernen Yachten eine gasdichte Abschottung des Flaschen-Aufbewahrungsraumes nach den übrigen Schiffsräumen nicht gewährleistet ist, ist die Flasche in einem unter Deck reichenden Schacht mit gasdichter Verkleidung unterzubringen. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, daß etwa aus den Flaschen oder den Armaturen entweichendes Gas nur nach außenbords fließen kann. Zu diesem Zweck ist von der tiefsten Stelle des Flaschen-Raumes ein Abflußrohr mit Gefälle nach außenbords zu führen, das aber über Wasser (möglichst auch bei Schlagseite) münden muß. Bei Segelyachten wird diese Forderung im allgemeinen nur durch Anordnung der Räume oder Schächte im Hinterschiff hinter der Plicht oder im Vorschiff erfüllt werden können. Ein Verlegen des Abflußrohres nach der Plicht ist im allgemeinen nicht zulässig bzw. nur dann, wenn sichergestellt ist, daß die Gase durch die Plichtentwässerung bei jeder Schräglage der Yacht frei abfließen und nicht in das Schiffsinnere dringen können. Die Flaschenräume sollen möglichst aus nicht brennbarem Werkstoff bestehen oder wenigstens feuerhemmend ausgekleidet sein. Außerdem ist für eine ausreichende Wärme-Isolierung (auch gegen Sonneneinstrahlung) Sorge zu tragen. Elektrische Beleuchtung im Flaschenraum ist nicht zugelassen (auch mittels elektrischer Taschenlampe nicht). An der Tür bzw. am Verschlußdeckel des Schachtes ist ein Warnschild anzubringen, das Rauchen oder offenes Feuer bei geöffnetem Flaschenraum verbietet. Der Flaschenraum muß abschließbar sein. Der Druckregler muß mit einem Überdruckventil versehen sein. Der Regler soll getrennt von der Flasche im Flaschenraum angebracht und das Überdruckventil mit einem Abführungsrohr nach außenbords versehen sein. Nur bei Unterbringung im Schacht darf bei Flaschen bis zu einem Füllgewicht von 5 kg aus Platzgründen der Regler unmittelbar an das Flaschenventil geschraubt werden. Bei Flaschen mit einem Füllgewicht bis zu 5 kg kann das Abführungsrohr für das Überdruckventil fehlen. Für die Verbindung der Flasche mit dem Regler sind propan-butanbeständige HochdruckKautschukschläuche nach DIN 4814 (keine Kunststoff- oder Stahlschläuche) zu verwenden. Es dürfen auf Yachten nur Geräte eingebaut werden, die mit einer einwandfrei arbeitenden Zündsicherung versehen sind. Für jedes Gerät muß eine Bescheinigung des Herstellers mitgeliefert werden, daß es geprüft ist und den Vorschriften entspricht.
1. Unterbringung der Propangas-Flasche im Achterschiff aut einem 5,5-KR-Seekreuzer. Den Sicherheitsvorschriften entsprechend ist die Flasche in einem Zinkblechbehälter untergebracht. Etwa austretendes Gas sammelt sich in dem Behälter und wird durch einen oberhalb der Wasserlinie im Spiegel austretenden Gummischlauch nach außenbord geleitet. Der Aufbewahrungsraum läßt sich durch das hier weggenommene hintere Luk wie vorgeschrieben verschließen. Für die in diesem Fall lange Verbindungsleitung zum Kocher in der Kombüse gibt es besondere Vorschriften über Art und Verlegung der Rohre und über Absperrventile. Die Leitungen sollen u. a. nach Möglichkeit nicht durch den Motorenraum geführt werden.
2. Zweiflammiger Propangas-Kocher in Schwingvorrichtung auf einem 12-m-Motorsegler. Die Vorschriften bestimmen, daß Geräte direkt an die feste Verbindungsleitung anzuschließen sind. Nur in Ausnahmefällen wie hier bei einem in Schwingvorrichtung aufgehängtem Kocher sind möglichst kurze Schläuche erlaubt, die aber mit fabrikmäßig festeingeschraubten Armaturen nach DIN 4814 versehen sein müssen. Die Schläuche dürfen keiner unzulässigen Erwärmung ausgesetzt sein. Die Kochgeräte müssen so eingebaut sein, daß sie gegen Verrutschen im Seegang gesichert sind. In der Nähe sind Feuerlöscher (Kohlensäure-Pulver- oder KohIensäure-Gaslöscher) griffbereit zu haltern.
3. Unterbringung der Propangas-Flasche unter dem Sitz seitlich in der Plicht eines. hölzernen Jollenkreuzers. Hier ist nur die Vorschrift erfüllt, daß die Flasche im Flaschenraum gehaltert sein muß, nicht aber die, daß sie in einem dichten Behälter aus nicht brennbarem Material und mit Abflußleitung nach außenbords untergebracht weIden muß.
4. Unterbringung von Propangas-Herd und Propangas-Flasche unter den seitlichen Plichtsitzen eines Jollenkreuzers. Der Einhau des Kochers an dieser Stelle wurde vermutlich zur größeren Sicherheit gewählt, um eine in die Kajüte führende Propan-Leitung zu vermeiden, so daß etwa am Kocher oder an der Leitung ausströmendes Gas gar nicht erst in die Kajüte gelangen kann. Die Flasche ist nicht den Vorschriften entsprechend in einem gasdichten Behälter untergebracht. Die Leitung zum Kocher ist nicht, wie vorgeschrieben, fest, und nicht aus dem für hölzerne Yachten vorgeschriebenem Präzisions stahl- oder Kupferrohr, beides nach DIN, verlegt.
5. Auf Yachten darf Flüssiggas nur zu Haushaltszwecken, zum Kochen und Heizen und natürlich auch zum Kühlen benutzt werden. Das Bild zeigt die mit Propangas betriebene Kühltruhe im Achterschiff des 20-m'-Jollenkreuzers "Pumpelchen" Die Propan-Flasche befindet sich unmittelbar neben der Kühltruhe (so daß keine langen Leitungen nötig sind) in einem Zinkblechkasten. Die Leitungsdurchführung durch den Kasten ist wie vorgeschrieben gasdicht. Die Abflußleitung des Kastens führt durch den Spiegel nach außenbord.
6. Nur auf kleinen Yachten dürfen die Gasflaschen unter Deck untergebracht werden, wenn sie sich nicht an Deck außerhalb der Wohnräume in einem verschließbaren Schrank unterbringen lassen. Auf dieser größeren Yacht stehen sie, wie es sein soll, in einem versdlließbaren Kasten an Deck. Allerdings dürfen darin außer der Gebrauchsflasche und der Reserveflasche keine anderen Gegenstände untergebracht werden, wie hier die Zeisinge zum Zusammenbinden der Segel.
7. Richtige Unterbringung der Gasflasche auf einem 6,5-KR-Kreuzer in einem verschließbaren Kasten, zwar nicht an Deck, aber in der Plicht. Der Kasten ist mit Zinkblech ausgeschlagen. Der Druckregler befindet sich unmittelbar an der Flasche.
8. Unterbringung der Propan-Flasche in einem verschließbaren Schrank an Deck eines größeren Seekreuzers. Allen Sicherheitsvorschriften ist Genüge getan.
9. Die auf kleineren Seekreuzern übliche Unterbringung der Gasflasche in einem Luk im Achterschiff, nicht den Sicherheits-Vorschriften entsprechend. Vor allem fehlt der gasdichte Schacht mit Abflußleitung. In dem Flaschenraum sind andere Gegenstände untergebracht.
10. Vorbildliche Unterbringung der Gasflasche im hinteren Luk eines kleinen Seekreuzers in einem Zinkblechkasten. Der Druckregler sitzt unmittelbar an der Flasche, die Leitung ist gasdicht durch die Wand des Kastens geführt.
11. Der Austritt der Abflußleilung, die Gefälle haben muß, befindet sich unten in der Querwand der Plicht. Die Leitung darf statt nach außen bord in die Plicht geführt werden, wenn es sich, wie in diesem Fall, um eine selbstlenzende Plicht handelt.